Kautionsabrechnung
Abrechnung der Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses in Österreich — mit nachvollziehbarem Rechenweg, ohne Registrierung.
Erstellen Sie eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung für die Rückgabe der Kaution am Ende eines Mietverhältnisses — ohne Registrierung.
Wofür geeignet
- Wohnungen in Österreich (Voll- oder Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes).
- Ein Hauptmietverhältnis mit einer Mietpartei und einer Kaution.
- Rückgabe am Ende des Mietverhältnisses, mit unbestrittenen, berechtigten Abzügen.
Nicht geeignet
- Geschäftsräume oder gewerblich genutzte Objekte.
- Untermietverhältnisse.
- Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen sowie Objekte außerhalb des Mietrechtsgesetzes.
- Strittige Abzüge — abgerechnet werden nur unbestrittene Forderungen.
Bitte beachten Sie: Schadenersatzansprüche aus dem Mietverhältnis müssen längstens binnen eines Jahres nach Rückgabe des Objekts gerichtlich geltend gemacht werden.